Süßweine und Likörwein
… Nur geschmacksneutraler Weinbrand oder andere Destillate aus Wein dürfen als Alkoholzusatz verwendet werden. Einen Wein muss allerdings mindestens 4 Vol % Alkohol aufweisen bevor der Gärprozess durch die Zugabe von Alkohol unterbrochen wird. Likörwein wird gelegentlich mit Süßwein verwechselt oder sogar gleichgesetzt. Dies ist allerdings nicht korrekt, da ein Süßwein nur mindestens 12,5 Vol % Alkohol enthalten muss. Zusätzlich zeichnet sich Likörwein durch eine cremigere und etwas dickflüssigere Konsistenz, gegenüber dem Süßwein, aus. Diese cremige Struktur des alkoholreicheren Likörweines resultiert aus dem Zusatz von Mostkonzentrat. So erscheinen die Weine leicht dick- bzw. zähflüssiger. Zu der Kategorie der Likörweine zählen beispielsweise Sherry, Portwein und Madeira.
In aller Welt werden heute Süßweine von unterschiedlicher Qualität produziert. Das Qualitätsspektrum reicht von billigen Massenerzeugnissen bis hin zu hochpreisigen Sauternes aus Bordeaux.